Pointer SX erhält erweiterte Zulassung für Sonnenblumenbekämpfung

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Pointer SX erweitert Zulassung: Neue Möglichkeiten in der Sonnenblumenbekämpfung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Februar 2026 bedeutende Zulassungserweiterungen für das Herbizid Pointer SX bekannt gegeben. Die mit Tribenuron-Methyl formulierte Lösung von FMC Agricultural Solutions erhält damit neue Anwendungsgebiete in der Sonnenblumenkultur.

Die Erweiterung markiert einen wichtigen Schritt für Landwirte, die effiziente Lösungen zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter suchen. Pointer SX bietet insbesondere gegen Problemunkräuter wie Acker-Kratzdistel und Kornblume verlässliche Wirkung.

Flexible Anwendung im Getreide bewährt sich weiterhin

Seit Jahren etabliert in Winter- und Sommergetreide, profitieren Anwender von der hohen Mischbarkeit des Herbizids. Die wasserlösliche SX-Formulierung ermöglicht unkomplizierte Tankmischungen mit anderen Fungiziden und Insektiziden. Die Zulassung wurde bis Juli 2026 verlängert.

Sonnenblumen-Sortentoleranz eröffnet neue Perspektiven

Die Neuzulassung für Sonnenblumen ist an tolerante Sorten gebunden, die durch ein „E“ im Sortenname gekennzeichnet sind. Die Anwendung erfolgt im Nachauflauf im 2-6-Blatt-Stadium der Kultur mit einer Dosierung von 45 g/ha. Diese präzise Anwendungsfenster ermöglicht sichere Unkrautbekämpfung ohne Kulturpflanzenschäden bei sachgerechter Handhabung.

Wirkstoffmechanismus und Wetterunabhängigkeit

Als ALS-Hemmer aus der Sulfonylharnstoff-Gruppe wirkt Tribenuron-Methyl unmittelbar nach Aufnahme. Vorteilhaft ist die weitgehend wetterunabhängige Wirkung, die auch bei kühlen Temperaturen zuverlässig arbeitet. Eine Regenpause von zwei Stunden nach der Applikation ist erforderlich.

Praktische Relevanz für den Pflanzenschutz

Die erweiterte Zulassung unterstreicht die strategische Bedeutung von Pointer SX in modernen Pflanzenschutzsystemen. Für Sonnenblumenbetriebe mit Sortentoleranz bietet sich damit eine zusätzliche Option zur integrierten Unkrautbekämpfung. Anwender sollten stets die aktuelle Gebrauchsanleitung beachten und nur zugelassene Sorten behandeln.

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